Autonomes Fahren in Europa: Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Autonome Fahrzeuge werden den Verkehr revolutionieren. Dazu gibt es in Europa verschiedene Rechtsgrundlagen. 

Es ist eine spannende Zeit im Bereich des autonomen Fahrens, da fortschrittliche Technologien und eine sich entwickelnde Gesetzgebung uns näher denn je an eine Zukunft mit selbstfahrenden Fahrzeugen bringen. Doch wie sehen diese Entwicklungen aus, was bedeutet das für den Stadtraum und vor allem: Was gilt in welchen Ländern?

Autonomes Fahren wird Mobilität nicht nur in der Stadt verändern

 
Lautlos, fahrerlos und jederzeit verfügbar. Dazu nachhaltiger, effizienter und inklusiver. Die Liste der Vorteile von vollelektrischer, bedarfsgerechter autonomer Mobilität ist lang. Sie hat nicht nur das Potenzial, den öffentlichen Nahverkehr zu revolutionieren, sie wird die Art und Weise, wie wir Mobilität kennen und nutzen, völlig verändern. Mit selbstfahrenden Fahrzeugen, die emissionsfrei und durch intelligente Software gesteuert auf den effizientesten Routen unterwegs sind, wird der Besitz eines privaten PKW immer weniger attraktiv. Stattdessen profitieren wir von flexibleren Angeboten im Nahverkehr, kürzeren Wartezeiten und einer verbesserten Lebensqualität. Von der Luftqualität ganz zu schweigen.  
 
Autonome Fahrzeuge können dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu optimieren, weil sie präzise Abstand halten und so dazu beitragen, Staus zu reduzieren. Außerdem punkten sie beim Thema Sicherheit: Rund 90 Prozent der Unfälle im Straßenverkehr fallen auf menschliches Versagen zurück. Bereits jetzt zeigt sich, dass Assistenzsysteme in Fahrzeugen dem entgegenwirken können. Durch autonomes Fahren könnten in Zukunft noch viel mehr Unfälle vermieden und vor allem Personenschäden reduziert werden.

Die Herausforderungen des autonomen Fahrens

In Deutschland wird derzeit mit Hochdruck an der Fahrzeug- und Softwareentwicklung für autonome Fahrzeuge gearbeitet. Die Herausforderungen sind dabei komplex und überwiegend technologischer Natur. Vor allem in Deutschland und Europa herrschen vergleichsweise hohe Erwartungen an Sicherheit und Datenschutz, die es umzusetzen gilt, so dass gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.  
 
So muss beispielsweise gewährleistet werden, dass das Fahrzeug bei allen Witterungen, Jahreszeiten und im grenzüberschreitenden Verkehr einsatzfähig und sicher ist. Das Fahrzeug muss rechtzeitig dazu in der Lage sein, sichere von unsicheren Situationen unterscheiden zu können.  
 
Mehr zu den Chancen und Herausforderungen der autonomen Mobilität findet Ihr hier und in unserem Blogbeitrag Autonomes Fahren: Bedeutung, Funktionsweise und Entwicklungsstand

Die europäische Gesetzgebung in Sachen automatisiertem und autonomen Fahren

 
Aber autonome Mobilität ist nicht nur eine Sache der Technologie - sie ist auch eine Sache der Regulierung. Frühzeitige Rechtssicherheit ist für die Technologieentwicklung von großer Bedeutung. Denn nur so lassen sich die Wirtschafts- und Technologiestandorte Deutschland und Europa sowie die Zukunft der Mobilitätsindustrie nachhaltig stärken. Wie genau haben die verschiedenen Länder in Europa die autonome Mobilität in ihren rechtlichen Rahmen integriert?
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für vollständig automatisierte Fahrzeuge sind in Europa durchaus unterschiedlich geschaffen worden. Anbei ein Überblick:  
 
Deutschland: Als Vorreiter in Sachen Gesetzgebung hat Deutschland als weltweit erstes Land im Jahr 2021 den Rechtsrahmen für voll automatisiertes Fahren in vorgegebenen Betriebsbereichen der Stufe 4 festgelegt. Dieser umfasst sowohl das Gesetz zum Autonomen Fahren sowie die im Jahr 2022 folgende Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV). Verschiedene Modellregionen und Reallabore tragen dazu bei, dass die digitale und vernetzte Mobilität stetig voranschreitet. Schon jetzt gibt es viele Pilotprojekte mit autonomen Shuttle-Bussen im öffentlichen Nahverkehr.
 
Frankreich: Auch Frankreich hat frühzeitig einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge geschaffen. Seit 2022 sind selbstfahrende Fahrzeuge bis Level 4 im öffentlichen Verkehr zugelassen, ähnlich wie in Deutschland in festgelegten Betriebsbereichen. Zudem muss die Möglichkeit gewährleistet werden, dass Fahrmanöver der Fahrzeuge aus einem Leitstand heraus freigegeben werden können müssen.  
 
Großbritannien: Im Vereinigten Königreich ist das Fahren mit automatisierten Fahrzeugen der Stufe 3 erlaubt. Bis 2025 sollen weitere Gesetze eingeführt werden, die vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 ermöglichen.
 
Italien: Im Gegensatz zu den anderen Ländern hat Italien noch keine speziellen Gesetze zum automatisierten Fahren erlassen. Jedoch dürfen automatisierte Fahrzeuge der Stufe 2 im Verkehr eingesetzt werden.
 
Schweiz: In der Schweiz sind vollautomatisierte Fahrzeuge nur auf bestimmten Strecken oder Gebieten erlaubt, jedoch nimmt die Schweiz an diversen europäischen Förderprojekten für autonomes Fahren teil.
 
Spanien: Die spanische Regierung arbeitet derzeit an einem Rechtsrahmen für den Betrieb von Level-4-Fahrzeugen im Königreich. Es wird erwartet, dass dieser sich an den bestehenden Gesetzgebungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten orientiert.

Die Zukunft der Mobilität ist autonom

Die Fortschritte im vollautomatisierten und autonomen Fahren zeigen deutlich, dass diese Technologien fest in der zukünftigen Mobilitätslandschaft verankert sein werden. Durch die flexible Nutzung von On-Demand-Verkehrsdiensten lassen sich zusätzliche Potenziale ausschöpfen. Wir bei MOIA sind stolz darauf, Teil dieser Entwicklung zu sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren nach SAE-Level in ausgewählten europäischen Ländern.